Allgemeine Geschäftsbedingungen von Make up & Hair Artist- Maria Schwerdtfeger
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Geschäftsbedingungen sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen. Die nachfolgenden AGB sind vertraglicher Bestandteil aller erteilten Aufträge.
Ein Vertragsverhältnis besteht ausschließlich zwischen dem Makeup Artist und seinem Auftraggeber über die gebuchte Zeit.
Ein rechtsbindender Vertrag wird mit jeder Buchung (mündlich, telefonisch, per Email oder über das Kontaktformular) eingegangen.
Arbeitszeit
Die Arbeitszeit beginnt mit dem Eintreffen vom Make up Artist am vereinbarten Arbeitsort beim Kunden zur vereinbarten Zeit. Vorbereitungszeit zählt zur Arbeitszeit. Bei Ganztagsbuchungen muss dem Make up Artist eine gesetzliche Pause eingeräumt werden.
Grundsätzlich kann der Makeup Artist für die angebotenen Dienstleistungen für halbe Tage (4 Stunden) oder ganze Tage (8 Stunden) gebucht werden. Es werden daher Dienstleistungs-, Tages- oder Halbtageshonorare vereinbart.
Anreise
Ist eine Anreise zum Produktionsort bereits am Vortag nötig oder dauert die Anfahrt länger als 4 Stunden, wird dafür eine Aufwandspauschale berechnet.
Bei einer Festbuchung hat der Auftraggeber anfallende Fremd- und Nebenkosten (z.B. ggf. Reise- und Übernachtungskosten, Materialkosten, ect) zu tragen. Die Kostenbelege werden vorgelegt.
Bei Anreise mit der Deutschen Bahn wird das Ticket in Höhe der 2. Klasse berechnet.
Preise und Zahlungsbedingungen
Bei jeder Anfrage erfolgt ein individuelles Angebot mit einem Festpreis für die jeweilige Dienstleistung des Make up Artisten.
Der Rechnungsbetrag ist nach Rechnungsstellung, wenn nicht anders auf der Rechnung vermerkt, innerhalb von 14 Tagen zu zahlen. Skonto wird nicht gewährt.
Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 14 Tagen nach dem Rechnungsdatum eingegangen, ist der Dienstleister berechtigt Verzugszinsen geltend zu machen. Die Verzugszinsen betragen 9 % p.a. über dem zur Zeit der Berechnung geltenden Basiszinssatz bei Unternehmen und 5% p.a. über dem zur Zeit der Berechnung geltenden Basiszinssatz bei Endverbrauchern.
Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt.
Privat Personen haben den fälligen Betrag sofort nach Leistungserbringung zu zahlen. Der Betrag kann in Bar oder per Überweisung gezahlt werden.
Stornierung /Ausfallhonorar
Für den Fall einer Absage seitens des Auftraggebers, steht des dem Make up Artist frei, eine Ausfallentschädigung in folgender Höhe zu berechnen:
3 Tage vor Termin – 100% der vereinbarten Vergütung
7 Tage vor Termin – 75% der vereinbarten Vergütung
14 Tage vor Termin – 50% der vereinbarten Vergütung
15 Tage oder länger vor Termin – 25% der vereinbarten Vergütung
Sollte der Make up Artist seine Tätigkeit aufgrund einer Krankheit oder von ihm nicht zu vertretender Umstände (höhere Gewalt) nicht erbringen können, wird der Make up Artist den Auftraggeber sobald als möglich, spätestens jedoch 24 Stunden vor Termin, in Kenntnis setzten und nach besten Kräften bemühen, einen adäquaten Ersatz zu finden. Für eventuell entstehende Zusatzkosten oder einen möglichen Schaden haftet der Makeup Artist nicht.
Testshootings/ freie Arbeit
Im Falle eines Testshootings/einer freien Arbeit, dürfen die entstandenen Aufnahmen nur für die Eigenwerbung (oder vorab vertraglich geregelten Zwecke) genutzt werden. Bei Veröffentlichung ist der Name des Make up Artisten ausdrücklich zu nennen. Für Testaufnahmen und freie Arbeiten fällt kein oder nur ein sehr geringes Honorar an.
Sollten die entstandenen Aufnahmen später zu anderen Zwecken (beispielsweise Werbekampagne, Kalender ect) geldbringend genutzt werden, steht dem Make up Artist eine für die Nutzung übliche Vergütung zu.
Haftung
Es ist Aufgabe des Auftragsgebers den Make-up Artist über eventuelle Allergien von Kunden vorab aufzuklären. Schadensersatzansprüche sind daher ausgeschlossen.
Der Make up Artist haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Es wird keine Haftung für Verspätungen oder nicht Erscheinen des Make up Artisten aufgrund von höherer Gewalt übernommen.
Versicherungen
Der Auftraggeber haftet für Diebstahl, Verlust oder Beschädigung der Requisiten in seinen (oder den angemieteten) Räumlichkeiten. Dem Auftraggeber steht es frei, eine Produktionsversicherung für Personen- und Sachschäden sowie eine evtl. Personenausfall- und/oder Veranstaltungsausfallversicherung abzuschließen.
Salvatorische Klausel
Nebenabreden oder von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Wird eine Bestimmung des Vertrages oder dieser Vertragsbedingungen unwirksam, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen und des Vertrages. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige als vereinbart, was dem angestrebten Zweck möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken.
Gerichtsstand
Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht. Hat der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat, ist ausschließlich Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Make up Artisten.